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Hilfe bei Forderungen an Schuldner

Existenzgefahr wenn die Schuldner nicht zahlen

Im hohen Maße werden für gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen die Zahlungen der Kunden verweigert oder schlichtweg nicht geleistet. Die mangelnde Zahlungsmoral ist nicht immer der Grund dafür, sondern auch gescheiterte Existenzen. Der Gläubiger bleibt im ersten Moment auf der Strecke und muss auch für die nichterhaltene Zahlung diverse Steuern nach vereinbarten Entgelten leisten. In den meisten Fällen sind die Unternehmer, diejenigen die auf Ihren Forderungen sitzen bleiben und trotz der Erwirkung eines vollstreckbaren Titels sind die Gläubiger teilweise machtlos. Ein Gerichtsvollzieher ist auch nur eine bedingte Hilfe, weil die Zwangsvollstreckung bzw. Pfändung versuche größtenteils mangels pfändbarer Gegenstände ins Leere laufen. Der Gerichtsvollzieher kann dann nur eine eidesstattliche Versicherung vom Schuldner einfordern, wenn der Schuldner nicht zahlen kann. Des Weiteren können Lohn- oder Gehaltspfändungen nur für den pfändbaren Teil erfolgen, weil jede Privatperson für das private Leben bzw. für den Selbsterhalt einen nicht pfändbaren Betrag von aktuell 1.040 Euro zur freien Verfügung haben darf. Sehr oft sind die Schuldner bereits in einer privaten Insolvenz eingebettet und das alles sind Gründe, weswegen ein Gläubiger, die Schulden eines Schuldners nicht direkt einfordern kann oder teilweise komplett als Verlust abschreiben muss. Wenn ein Unternehmer mehrere säumige Kunden hat, dann kann sich dies existenzbedrohlich für den Unternehmer selber auswirken und seinerseits zur Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit führen.

Warum ein Gläubiger Hilfe bei den Schuldeneintreibungen benötigt

Aus Kostengründen und Zeitmangel ist kein Unternehmer in der Lage, sich permanent um säumige Kunden oder Schuldner zu kümmern. Die Vernachlässigung seines Kern- bzw. Tagesgeschäftes wäre die Folge und der Ausfall von Umsätzen. Zudem ist die Erfahrung im Umgang mit Schuldnern nicht gegeben und erhebliche Wissenslücken der gesetzlichen Grenzen sind auch ein Grund ein Inkassounternehmen zu beauftragen, die sich mit einem Überwachungsverfahren auskennen.

Inkassounternehmen bleiben den Schuldnern auf den Fersen

Ein Inkassounternehmen wird im Auftrag für den Gläubiger tätig und bietet seine umfassende Erfahrung und Kompetenz an, um säumige Schuldner im Rahmen von Überwachungsverfahren aufzuspüren und die pfändbaren Beträge einzufordern. Der Vorteil eines Inkassounternehmen ist die Tatsache, dass die Schuldeneintreibung ihr Kerngeschäft ist. Mit dem vollstreckbaren Titel, welcher bis zu 30 Jahre gültig ist, kann das Inkassounternehmen im Rahmen von Überwachungsverfahren die Schuldner bis zur kompletten Begleichung der Schuld, die finanzielle Situation des Schuldners permanent kontrollieren. Die finanzielle Situation eines Schuldners kann sich aufgrund einer Arbeitsaufnahme beträchtlich ändern und somit könnten pfändbare Beträge vorhanden sein, um diese umgehend einzufordern. Des Weiteren ermittelt und sucht das Inkasso nach untergetauchten Schuldnern und recherchiert versteckte Vermögenswerte, Bankverbindungen oder den aktuellen Arbeitgeber um eine Pfändung durchzuführen.