Wer schon mehrere Jahre Auto fährt, aber noch nie die Versicherung gewechselt hat, weiß oft gar nicht, dass der Versicherungsvertrag eigentlich jedes Jahr endet. Er verlängert sich bloß automatisch, wenn er nicht mindestens einen Monat vor Ende der Laufzeit gekündigt wird. Um so paradoxer erscheint die gefühlte Problematik, die sich oft mit dem Gedanken an einen Versicherungswechsel verbindet.
Der normale Weg zum Versicherungswechsel in der Theorie
Da ein normaler Kfz-Versicherungsvertrag sowieso zum Ende eines jeden Jahres endet, ist der reguläre Weg zum Versicherungswechsel bereits vorgezeichnet. Die alte Versicherung muss lediglich durch eine Kündigung vor Ende November davon unterrichtet werden, dass der Vertrag sich nicht mehr automatisch verlängern soll, und ein neuer Versicherungsvertrag muss abgeschlossen werden.
Der reguläre Versicherungswechsel in der Praxis
In der Praxis, ist allerdings die umgekehrte Reihenfolge üblich und zu empfehlen. Erst wird die neue Versicherung gesucht und ein Vertrag abgeschlossen, und dann der alte Versicherungsvertrag gekündigt. Dieses Verfahren hat mehrere Vorteile für den Versicherten. Erstens verhindert es, dass eine Deckungslücke entsteht oder auf die Schnelle irgendeine Ersatzversicherung gesucht werden muss, falls die gewählte neue Versicherung aus irgendeinem Grund doch nicht zustande kommen sollte, die alte aber bereits gekündigt ist.
Eine Doppelversicherung ist in der Kfz-Haftpflicht gesetzlich ausgeschlossen. Daher besteht keine Gefahr, dass der Versicherungsnehmer zwei Versicherungen bezahlen müsste, wenn die Kündigung der alten Versicherung nicht erfolgen sollte. In diesem Fall muss die neue Versicherung den Vertrag wieder auflösen, da die alte Versicherung die älteren Rechte hat. Schlimmstenfalls bleibt also alles beim Alten, wenn zuerst der neue Vertrag abgeschlossen und dann gekündigt wird.
Wenn die Kündigungsfrist verpasst ist
Konnte der Versicherungsnehmer die Kündigungsfrist nicht einhalten, dann muss er nicht unbedingt bis zum nächsten Jahr warten. Es gibt eine Reihe von Ereignissen, die dem Versicherungsnehmer zu einem Sonderkündigungsrecht verhelfen. Allerdings ist auch dabei in der Regel eine Frist von einem Monat einzuhalten. Details zu Sonderkündigungsrechten sind auf www.kfz-versicherungen.net/kfz-versicherung-wechseln.html zu finden.